Hallo! Bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe und hoffe, dass mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben kann. Insbesondere deswegen weil Manche meinen "JA es geht" und andere "NEIN es geht nicht" sagen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung will ich keine Fehler machen.
Kurz zur Situation: Meine Frau (aus nicht EU Ausland und auch nicht aus der Schweiz/Norwegen) ist in 2009 zu mir nach Österreich gezogen. Anfangs habe ich sie bei der GKK bei mir mitversichern lassen (zu einem stolzen Monatspreis). Nach 6 Monaten hatte sie die Möglichkeit eine Selbstversicherung (ca. 40% günstiger im Monat als die Mitversicherung) zu machen. Da sie nicht berufstätig ist und daher auch kein Einkommen hat, zahle ich selbstverständlich diese Versicherung. Meine Frage ist jetzt: KANN ich diese monatlichen Beiträge bei meiner Arbeitnehmerveranlagung unter Sonderausggaben geltend machen oder nicht? Und falls ja, bis zu welchem Höchstbetrag pro Jahr geht das? Könnte ich die 6 Monate Mitversicherung zuvor auch geltend machen?
Ich hoffe ich habe nicht zu kompliziert geschrieben. Ich würde mich sehr über Antworten von Ihnen freuen.
Vielen Dank!
Mike |